Knochendichtemessung
Als Knochendichtemessung, auch Osteodensitometrie , werden medizinisch-technische Verfahren bezeichnet, die zur Bestimmung der Dichte, bzw. des Kalksalzgehaltes des Knochens dienen.
Menschen mit vermindertem Kalksalzgehalt tragen ein erhöhtes Risiko für Knochenbrüche. Betroffen sind vor allem Frauen in der Menopause, Männer über 50 Jahre, Raucher, Alkoholiker und Menschen mit Mangelernährung bzw. Vitaminmangel. Auch bestimmte Erkrankungen wie die Hyperthyreose (Schilddrüsenüberfunktion), oder Medikamente wie Kortikoide begünstigen den Substanzverlust der Knochen.
Besondere Risikofaktoren
- Brüche ohne echtes Unfallereignis
- akuter starker Rückenschmerz ohne andere Ursache
- mehr als 2 Stürze in den letzten 6 Monaten (erhöhtes Sturzrisiko)
- Abnahme der Körpergröße um mehr als 4 cm
- Osteoporose gehäuft in der Familie
- niedriges Körpergewicht (BMI < 20)
- Hinweise auf andere Ursachen einer Osteoporose, z.B. Kortisontherapie, Marcumar, Milcheiweiß Allergie , Verdauungsstörungen, zu viel Alkohol und Kaffee, Zigaretten
Frühsymptome der Osteoporose sind Rückenschmerzen und Muskelschwäche.
Folgen der unbehandelten Osteoporose sind z.B. Oberschenkelhals- und Wirbelkörperbrüche: der morsche Knochen bricht zusammen. Die Erkrankung hat aber auch negative Auswirkungen auf das Herz-Kreislauf-System und führt nicht selten zum Verlust der Selbständigkeit und zu tödlichen Komplikationen.
Unsere DXA-Knochendichtemessung gilt nach den neuesten Leitlinien als "Goldstandard". Die Untersuchung ist schmerzlos und nebenwirkungsfrei und dauert nur wenige Minuten.
Nur bei vorhandenen Knochenbrüchen wird die Untersuchung von den Krankenkassen bezahlt. Auch wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie der Osteoporose besteht, ist eine Erstattung über die Krankenkassen seit Neuestem möglich.
Als Vorsorgeuntersuchung werden die Kosten von der Kasse leider nicht übernommen.
In unserer Praxis wird die Knochendichtemessung generell als individuelle Gesundheitsleistung nach GOÄ berechnet, da die Zulassung an die kassenärztliche Vereinigung zurückgegeben wurde. Sie können versuchen die Rechnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einzureichen.